Damit dies nicht passiert…
Gemäß Stadtordnung der Städte Kassel und Vellmar sind Sie verpflichtet, von 07:00 bis 20:00 Uhr den Gehweg Ihres Grundstücks von Schnee und Eis zu befreien….
…sorgen Sie vor
Beauftragen Sie eine professionelle Firma und treten damit die Pflichten an diese ab. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite… nicht nur bei einem Unfall durch nicht geräumte Flächen auf Ihrem Grundstück.
wir helfen gern
Wir beseitigen Schnee und Glätte und sorgen für verkehrssichere Bedingungen an Ihrer Immobilie. Qualität und Zuverlässigkeit stehen dabei an erster Stelle!
Unseren Winterdienst, auf Grundlage der Winterdienstsatzung der Stadt Kassel, bieten wir an für:
- Private Immobilien- und Grundstücksbesitzer
- Einkaufsmärkte
- Hausverwaltungen
- Industrieanlagen
- Öffentliche Auftraggeber
Durch unsere langjährige Erfahrung im gewerblichen Winterdienst können Sie sich auf uns verlassen! Wir kennen die Bedingungen in unseren Einsatzgebieten bestens und setzen Ihre Verkehrssicherungspflicht professionell um!
Besuchen Sie unsere neue Webseite speziell für den Winterdienst